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Nach § 35a SGB VIII übernehmen Jugendämter die Kosten für eine Lerntherapie, wenn die schulischen Probleme bereits zu einer psychischen Begleitsymptomatik geführt haben oder eine seelische Behinderung droht
Die Kosten müssen selbst getragen werden, sind jedoch unter Umständen als außergewöhnliche Belastung
in der Einkommen-
steuererklärung absetzbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).







